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Vermittlungs und Provisionsvertrag Hotelgewerbe |
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Leitfaden: Wie schreibt man einen Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe?
Ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Hotelbetreiber und einem Vermittler, der sich verpflichtet, Gäste für das Hotel zu vermitteln. Dieser Vertrag regelt die Konditionen der Vermittlung und die Höhe der zu zahlenden Provision.
Inhaltsverzeichnis:
- Vertragsparteien
- Gegenstand des Vertrages
- Verpflichtungen der Vertragsparteien
- Vermittlungsprovision
- Laufzeit und Kündigung
- Haftung
- Geheimhaltung
- Schlussbestimmungen
1. Vertragsparteien
Im ersten Abschnitt des Vertrages sollten die vollständigen Namen und Adressen der Vertragsparteien festgehalten werden. Dies umfasst den Hotelbetreiber (Vermittler) und den Vermittler (Vermittler).
Beispiel:
- Hotelbetreiber:
- Name: [Name des Hotels]
- Adresse: [Adresse des Hotels]
- Vermittler:
- Name: [Name des Vermittlers]
- Adresse: [Adresse des Vermittlers]
2. Gegenstand des Vertrages
In diesem Abschnitt wird der Gegenstand des Vertrages beschrieben. Es sollte klar festgelegt werden, dass der Vermittler Gäste für das Hotel vermitteln wird und das Hotel sich verpflichtet, diese Gäste anzunehmen.
Beispiel:
Der Vermittler verpflichtet sich, Gäste für das Hotel zu vermitteln. Das Hotel verpflichtet sich, die vermittelten Gäste anzunehmen und ihnen Unterkunft und Dienstleistungen gemäß den Vereinbarungen dieses Vertrages anzubieten.
3. Verpflichtungen der Vertragsparteien
In diesem Abschnitt werden die spezifischen Verpflichtungen der Vertragsparteien festgelegt. Hier sollten Details zu den Pflichten des Hotels und des Vermittlers bezüglich der Vermittlung und Aufnahme von Gästen, Buchungsbedingungen, Zimmerreservierungen, Stornierungen und Zahlungen festgehalten werden.
Beispiel:
3.1 Hotelbetreiber (Vermittler) verpflichtet sich:
- Gäste gemäß den Buchungsbedingungen des Hotels anzunehmen
- Rezeptionsdienste für die Gäste bereitzustellen
- Zahlungen für Unterkunft und Dienstleistungen entgegenzunehmen
- Dem Vermittler die vereinbarte Provision zu zahlen
3.2 Vermittler verpflichtet sich:
- Gäste für das Hotel zu vermitteln
- Zimmerreservierungen für die vermittelten Gäste vorzunehmen
- Stornierungen und Änderungen von Reservierungen zu bearbeiten
- Dem Hotel alle relevanten Informationen über die Gäste zur Verfügung zu stellen
4. Vermittlungsprovision
Dieser Abschnitt regelt die Höhe der Vermittlungsprovision und die Bedingungen für die Zahlung. Hier müssen auch Angaben zum Provisionszeitpunkt und zur Abrechnung gemacht werden.
Beispiel:
Das Hotel verpflichtet sich, dem Vermittler eine Provision in Höhe von [Prozentsatz] Prozent des Zimmerpreises für jeden vermittelten Gast zu zahlen. Die Provision wird [monatlich/quartalsweise] in Rechnung gestellt und [30 Tage] nach Rechnungsstellung fällig.
5. Laufzeit und Kündigung
In diesem Abschnitt wird festgelegt, wie lange der Vertrag gilt und welche Bedingungen für eine vorzeitige Kündigung gelten.
Beispiel:
Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und gilt für einen Zeitraum von [Anzahl der Jahre]. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Eine Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen.
6. Haftung
Dieser Abschnitt regelt die Haftung der Vertragsparteien für Schäden oder Verluste, die während der Vertragsdurchführung entstehen.
Beispiel:
Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verluste, die während des Aufenthalts der Gäste entstehen, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Der Vermittler haftet für Schäden oder Verluste, die durch seine schuldhafte Handlung oder Unterlassung verursacht werden.
7. Geheimhaltung
Dieser Abschnitt regelt die Vertraulichkeit der Informationen, die im Rahmen des Vertrages ausgetauscht werden.
Beispiel:
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrages erhalten, geheim zu halten und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus.
8. Schlussbestimmungen
Im letzten Abschnitt des Vertrages sollten allgemeine Bestimmungen wie Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und geltendes Recht festgehalten werden.
Beispiel:
8.1 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
8.2 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand [Gerichtsstand] vereinbart.
8.3 Geltendes Recht: Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht
Anmerkung: Dieser Leitfaden stellt keine rechtliche Beratung dar. Es wird dringend empfohlen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Vertrag den spezifischen rechtlichen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht.
Die Erstellung eines Vermittlungs- und Provisionsvertrages im Hotelgewerbe erfordert genaue Kenntnisse der rechtlichen Anforderungen und eine präzise Formulierung der Vereinbarungen. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile eines solchen Vertrages und kann Ihnen als Ausgangspunkt für die Erstellung eines rechtlich bindenden Vertrages dienen.
FAQ Vermittlungs und Provisionsvertrag Hotelgewerbe
1. Was ist ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe?
2. Welche Elemente sollte ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe enthalten?
3. Wie wird die Höhe der Provision in einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe festgelegt?
4. Kann ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe befristet werden?
5. Kann ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe gekündigt werden?
6. Welche Verpflichtungen hat der Vermittler in einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe?
7. Welche Verpflichtungen hat der Hotelbetreiber in einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe?
8. Gibt es besondere rechtliche Bestimmungen, die bei einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe zu beachten sind?
9. Ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt bei der Erstellung eines Vermittlungs- und Provisionsvertrages im Hotelgewerbe hinzuzuziehen?
10. Was passiert, wenn ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe nicht eingehalten wird?
Vorlage: Vermittlungs- und Provisionsvertrag Hotelgewerbe
- 1. Vertragsparteien
-
1.1 Auftraggeber:
Name: [Name des Auftraggebers]
Adresse: [Adresse des Auftraggebers]
Telefon: [Telefonnummer des Auftraggebers]
-
1.2 Vermittler:
Name: [Name des Vermittlers]
Adresse: [Adresse des Vermittlers]
Telefon: [Telefonnummer des Vermittlers]
- 2. Gegenstand des Vertrages
-
2.1 Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler damit, Vermittlungsleistungen im Bereich des Hotelgewerbes zu erbringen.
2.2 Der Vermittler verpflichtet sich, seine besten Bemühungen einzusetzen, um für den Auftraggeber geeignete Hotels zu finden und Vermittlungen zwischen dem Auftraggeber und potenziellen Hotelbetreibern herzustellen.
2.3 Die Vermittlungsleistungen des Vermittlers umfassen insbesondere die Recherche nach geeigneten Hotels, die Zusammenstellung von Informationen zu den Hotels und die Organisation von Treffen zwischen dem Auftraggeber und potenziellen Hotelbetreibern.
- 3. Vergütung und Provisionszahlungen
-
3.1 Der Vermittler hat Anspruch auf eine vereinbarte Vergütung für seine Vermittlungsleistungen. Die Höhe der Vergütung wird in einem separaten Vereinbarungsdokument festgelegt.
3.2 Zusätzlich zur Vergütung hat der Vermittler Anspruch auf eine Provision, wenn durch seine Vermittlung ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem Hotelbetreiber zustande kommt. Die Höhe der Provision wird ebenfalls in einem separat zu vereinbarenden Provisionsplan festgelegt.
3.3 Die Vergütung und die Provision sind jeweils zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu zahlen.
- 4. Vertragsdauer und Kündigung
-
4.1 Der Vertrag tritt am [Datumsangabe] in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht ordentlich oder außerordentlich gekündigt wird.
4.2 Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von [Frist] möglich.
4.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.
- 5. Vertraulichkeit
-
5.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden.
5.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
- 6. Salvatorische Klausel
-
6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
6.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommen.
- 7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
-
7.1 Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Auftraggebers zuständig.
7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: [Datum des Vertragsabschlusses]
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Unterschrift Auftraggeber
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Unterschrift Vermittler