Öffnen – Arbeitsvertrag auf Abruf

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Vorlage: Arbeitsvertrag auf Abruf

Arbeitsvertrag auf Abruf

1. Vertragsparteien:
Arbeitgeber: [Name des Arbeitgebers]
Arbeitnehmer: [Name des Arbeitnehmers]
2. Beginn des Arbeitsverhältnisses:
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses].
3. Arbeitszeit:
Der Arbeitnehmer wird auf Abruf beschäftigt. Die genaue Dauer der Arbeitseinsätze wird dem Arbeitnehmer mit einer Vorlaufzeit von [Anzahl der Stunden/Tage] mitgeteilt.
Das monatliche Arbeitszeitvolumen beträgt [Anzahl der Stunden].
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Abruf zu arbeiten, wenn er dazu aufgefordert wird.
4. Vergütung:
Der Arbeitnehmer erhält für jede geleistete Arbeitsstunde eine Vergütung von [Gehaltsbetrag] brutto.
Die Vergütung erfolgt monatlich.
5. Urlaub:
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub gemäß dem Bundesurlaubsgesetz.
Der Urlaubsanspruch wird im Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitszeit berechnet.
6. Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, wenn der Arbeitnehmer keiner Arbeit auf Abruf mehr nachkommt.
Die Kündigungsfrist beträgt [Anzahl der Tage/Wochen/Monate] und beginnt am Tag des Zugangs der Kündigungserklärung.
Ohne Vorlage eines wichtigen Grundes ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
7. Sonstige Bestimmungen:
Die Parteien erklären ausdrücklich, dass dieser Vertrag die gesamte Vereinbarung zwischen ihnen darstellt und alle vorherigen Vereinbarungen, mündlich oder schriftlich, ersetzt.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
8. Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten wird [Ort] vereinbart.
9. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Ort: [Ort des Vertragsschlusses]

Datum: [Datum des Vertragsschlusses]

Arbeitgeber:

[Unterschrift des Arbeitgebers]

Arbeitnehmer:

[Unterschrift des Arbeitnehmers]

 

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Arbeitsvertrag auf Abruf
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In diesem Artikel finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsvertrag auf Abruf.

FAQ: Arbeitsvertrag auf Abruf

1. Was ist ein Arbeitsvertrag auf Abruf?

Ein Arbeitsvertrag auf Abruf ist eine spezielle Art von Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitnehmer zur Verfügung stehen muss, wenn der Arbeitgeber ihn benötigt. Die Arbeitszeit kann dabei flexibel und unregelmäßig sein.

2. Ist ein Arbeitsvertrag auf Abruf legal?

Ja, ein Arbeitsvertrag auf Abruf ist in bestimmten Fällen legal. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um den Vertrag rechtsgültig zu machen. Dazu gehören unter anderem eine genaue Vereinbarung über die Arbeitszeit, eine Mindestanzahl von Stunden, die garantiert werden, und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

3. Welche Vorteile hat ein Arbeitsvertrag auf Abruf?

Ein Arbeitsvertrag auf Abruf bietet Arbeitgebern eine gewisse Flexibilität, da sie ihre Mitarbeiter nur dann einsetzen müssen, wenn Bedarf besteht. Für Arbeitnehmer kann es von Vorteil sein, da sie in manchen Fällen die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit flexibel anzupassen.

4. Welche Nachteile hat ein Arbeitsvertrag auf Abruf?

Ein Nachteil eines Arbeitsvertrags auf Abruf kann für Arbeitnehmer die Unsicherheit sein, da sie nicht immer genau wissen, wann und wie viel sie arbeiten werden. Auch kann es schwierig sein, eine Work-Life-Balance zu finden, da die Arbeitszeiten unregelmäßig sein können.

5. Welche Besonderheiten gelten bei der Vergütung?

Bei einem Arbeitsvertrag auf Abruf muss die Vergütung mindestens dem Entgelt entsprechen, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er seine vertraglich vereinbarte Mindestarbeitszeit gearbeitet hätte. Zudem gibt es Regelungen bezüglich der Vergütung von Überstunden und Nachtarbeit.

6. Wie wird die Arbeitszeit bei einem Arbeitsvertrag auf Abruf festgelegt?

Die Arbeitszeit wird in einem Arbeitsvertrag auf Abruf individuell vereinbart. Dabei muss jedoch eine Mindestanzahl von Arbeitsstunden garantiert werden, die der Arbeitnehmer wöchentlich oder monatlich leisten muss.

7. Kann ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auf Abruf einseitig ändern?

Ein Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag auf Abruf nur unter bestimmten Voraussetzungen einseitig ändern. Dies ist beispielsweise möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder eine Änderung aufgrund einer Gesetzesänderung erforderlich ist. Ansonsten bedarf es einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

8. Wie kann ein Arbeitsvertrag auf Abruf beendet werden?

Ein Arbeitsvertrag auf Abruf kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen beendet werden. Der Arbeitnehmer kann eine ordentliche Kündigung einreichen, während der Arbeitgeber entweder eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung aussprechen kann, wenn entsprechende Gründe vorliegen.

9. Welche Alternativen gibt es zum Arbeitsvertrag auf Abruf?

Als Alternative zum Arbeitsvertrag auf Abruf können andere Arbeitszeitmodelle wie beispielsweise Teilzeitverträge oder befristete Vollzeitverträge in Betracht gezogen werden. Diese bieten oft mehr Planbarkeit und Stabilität für Arbeitnehmer.

10. Gibt es gesetzliche Regelungen zum Arbeitsvertrag auf Abruf?

Ja, es gibt gesetzliche Regelungen zum Arbeitsvertrag auf Abruf. Der Arbeitsvertrag muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und die Rechte der Arbeitnehmer müssen gewahrt werden. Es empfiehlt sich, einen Arbeitsvertrag auf Abruf immer gründlich zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Mit dieser FAQ haben Sie hoffentlich einige Ihrer Fragen zum Thema Arbeitsvertrag auf Abruf beantwortet bekommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen und im Einzelfall gegebenenfalls abweichen können.