Öffnen – Vertraulichkeitsvereinbarung in M&A-Transaktionen (Fusionen und Übernahmen)

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Vertraulichkeitsvereinbarung in M&A-Transaktionen (Fusionen und Übernahmen)

1. Zweck der Vereinbarung

Diese Vertraulichkeitsvereinbarung (im Folgenden „Vereinbarung“ genannt) regelt die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die Vertraulichkeit von Informationen im Rahmen von M&A-Transaktionen, insbesondere Fusionen und Übernahmen.

2. Definitionen

Die folgenden Begriffe haben in dieser Vereinbarung die folgende Bedeutung:
2.1 Vertrauliche Informationen
Alle Informationen, die im Zusammenhang mit der M&A-Transaktion von einer Partei (die „Offenlegenden Partei“) an die andere Partei (die „Empfangende Partei“) übermittelt werden, unabhängig von ihrer Form oder ihrem Medium, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geschriebene Dokumente, mündliche Mitteilungen, elektronische Daten und Datenbanken.
2.2 Gebiet
Das Gebiet, in dem diese Vereinbarung gilt, umfasst alle Länder, in denen die Parteien Geschäfte tätigen oder in Betracht ziehen.
2.3 Nichteinhaltungsereignis
Ein Ereignis, das eintreten würde, wenn eine Partei gegen ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt.

3. Vertraulichkeit

Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen, die ihr von der offenlegenden Partei übermittelt werden, streng vertraulich zu behandeln. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen nur für den Zweck der M&A-Transaktion verwenden und sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

4. Ausnahmen

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die von einer anderen Partei ohne Verletzung dieser Vereinbarung erhalten wurden. Die empfangende Partei ist jedoch verpflichtet, die offenlegende Partei unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von einer solchen öffentlichen Bekanntmachung oder Weitergabe erhält.

5. Dauer der Vertraulichkeit

Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten für einen Zeitraum von [ANZAHL DER JAHRE] Jahren ab dem Datum dieser Vereinbarung. Nach Ablauf dieser Frist ist die empfangende Partei nicht mehr zur Vertraulichkeit verpflichtet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

6. Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung

Im Falle eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung haftet die verletzende Partei für jeglichen Schaden, der der anderen Partei daraus entsteht. Die verletzte Partei ist berechtigt, eine einstweilige Verfügung oder andere gerichtliche Maßnahmen zu beantragen, um die Vertraulichkeit der Informationen wiederherzustellen und weiteren Schaden zu verhindern.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden vor dem zuständigen Gericht in [ORT] beigelegt.

9. Vertraulichkeit der Vereinbarung

Diese Vereinbarung und alle Verhandlungen im Zusammenhang mit der M&A-Transaktion sind streng vertraulich und dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Parteien nicht an Dritte weitergegeben oder offengelegt werden, außer im Rahmen von Pflichten gegenüber ihren Rechtsberatern oder behördlicher oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

10. Unterzeichnung

Diese Vereinbarung wird von beiden Parteien unterzeichnet und gilt ab dem Datum der letzten Unterzeichnung.

Stand: [DATUM]

  1. Offenlegende Partei: ______________________
  2. Empfangende Partei: ______________________

 

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Vertraulichkeitsvereinbarung in M&A-Transaktionen (Fusionen und Übernahmen)
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Frage 1: Was ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung in M&A-Transaktionen?

Die Vertraulichkeitsvereinbarung in M&A-Transaktionen, auch als Non-Disclosure Agreement (NDA) bekannt, ist ein rechtliches Dokument, das von den Parteien einer Fusion oder Übernahme unterzeichnet wird, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen während des Transaktionsprozesses geschützt werden.

Frage 2: Welche Informationen werden in einer Vertraulichkeitsvereinbarung abgedeckt?

Eine Vertraulichkeitsvereinbarung deckt normalerweise alle Informationen ab, die im Rahmen der M&A-Transaktion ausgetauscht werden, einschließlich finanzieller Daten, Geschäftspläne, technischer Informationen, geistigen Eigentumsrechte und anderen sensiblen Informationen.

Frage 3: Welche Parteien sind in einer Vertraulichkeitsvereinbarung involviert?

Typischerweise sind die Hauptparteien einer Vertraulichkeitsvereinbarung der Käufer und der Verkäufer. Es kann jedoch auch andere Parteien geben, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, wie zum Beispiel Finanzberater, Rechtsberater oder potenzielle Investoren.

Frage 4: Welche Verpflichtungen gehen die Parteien in einer Vertraulichkeitsvereinbarung ein?

In einer Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichten sich die Parteien in der Regel dazu:

  1. Die vertraulichen Informationen geheim zu halten und sie nur für den Zweck der M&A-Transaktion zu verwenden.
  2. Angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den unbefugten Zugriff auf die Informationen zu verhindern.
  3. Das Wissen um vertrauliche Informationen nicht zu nutzen, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen.
  4. Die Informationen nur an Personen weiterzugeben, die einen berechtigten Grund für den Zugang haben.
  5. Die Informationen nach Abschluss der M&A-Transaktion zu vernichten oder zurückzugeben.

Frage 5: Wie lange gilt eine Vertraulichkeitsvereinbarung?

Die Laufzeit einer Vertraulichkeitsvereinbarung kann je nach den Vereinbarungen der Parteien variieren. In der Regel gilt sie jedoch für einen bestimmten Zeitraum, der es den Parteien ermöglicht, ihre Interessen zu schützen, und der normalerweise nach Abschluss oder Abbruch der M&A-Transaktion endet.

Frage 6: Gibt es Ausnahmen von der Vertraulichkeitsvereinbarung?

Ja, eine Vertraulichkeitsvereinbarung enthält oft Ausnahmen, die bestimmte Informationen von der Vertraulichkeitspflicht ausnehmen. Diese Ausnahmen können beispielsweise Informationen umfassen, die bereits öffentlich bekannt sind oder die von einer Partei unabhängig entwickelt wurden.

Frage 7: Was sind die Konsequenzen bei Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung?

Bei Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung können verschiedene rechtliche Konsequenzen eintreten. Die Partei, die gegen die Vereinbarung verstößt, kann schadensersatzpflichtig sein und unter Umständen auch strafrechtlich belangt werden. Es ist daher wichtig, dass alle Parteien die Vereinbarung sorgfältig prüfen und ihre Verpflichtungen ernst nehmen.

Frage 8: Kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung verhandelt werden?

Ja, eine Vertraulichkeitsvereinbarung kann in der Regel verhandelt werden, insbesondere wenn es um spezifische Bedingungen oder Ausnahmen geht. Es ist wichtig, dass sich die Parteien bewusst sind, dass eine zu starke Einschränkung der Vertraulichkeitspflicht potenzielle Interessenten abschrecken könnte.

Frage 9: Ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung im M&A-Prozess unbedingt erforderlich?

Obwohl eine Vertraulichkeitsvereinbarung nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird sie in der Praxis oft verwendet, um die Interessen der Parteien zu schützen und sicherzustellen, dass sensible Informationen nicht in die falschen Hände geraten. Sie ist daher eine wichtige Komponente des M&A-Prozesses.

Frage 10: Gibt es unterschiedliche Arten von Vertraulichkeitsvereinbarungen in M&A-Transaktionen?

Ja, es gibt verschiedene Arten von Vertraulichkeitsvereinbarungen, die in M&A-Transaktionen verwendet werden können. Eine häufig verwendete Art ist die bidirektionale Vertraulichkeitsvereinbarung, bei der sowohl der Käufer als auch der Verkäufer verpflichtet sind, vertrauliche Informationen zu schützen. Es gibt jedoch auch einseitige Vereinbarungen, bei denen beispielsweise nur der Käufer Zugang zu sensiblen Informationen hat.