Öffnen – Vermittlungs und Provisionsvertrag

Vorlage und Muster für Vermittlungs und Provisionsvertrag zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Vermittlungs- und Provisionsvertrag

  1. Vertragsgegenstand
  2. Der Vermittler verpflichtet sich, im Namen und Auftrag des Auftraggebers die Vermittlung von Verträgen, Vereinbarungen oder Geschäften in dem vereinbarten Fachbereich durchzuführen. Der Auftraggeber stimmt zu, dem Vermittler eine Provision gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu zahlen.

  3. Provision
  4. 1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Vermittler eine Provision in Höhe von [Prozentsatz oder fester Betrag] des Vermittlungserfolges zu zahlen. Der genaue Prozentsatz oder Betrag wird in einem separaten Anhang zu diesem Vertrag festgelegt.

    2. Die Provision ist fällig und zahlbar, sobald der Vermittler den Vermittlungserfolg herbeigeführt hat. Ein Vermittlungserfolg liegt vor, wenn ein Vertrag, eine Vereinbarung oder ein Geschäft aufgrund der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers zustande gekommen ist.

    3. Die Provision ist vom Auftraggeber innerhalb von [Zahlungsfrist] Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

  5. Vertraulichkeit
  6. Der Vermittler verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vermittlungstätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

  7. Haftung
  8. 1. Der Vermittler haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Vermittlungstätigkeit entstehen, es sei denn, der Vermittler handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

    2. Der Auftraggeber stellt den Vermittler von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Vermittlungstätigkeit entstehen.

  9. Kündigung
  10. 1. Dieser Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit ordentlich gekündigt werden, sofern eine Kündigungsfrist von [Anzahl der Tage/Wochen/Monate] eingehalten wird.

    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  11. Schlussbestimmungen
  12. 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

    2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort, Gerichtsstand].

 

Vorlage und Muster für Vermittlungs und Provisionsvertrag zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format



Vermittlungs und Provisionsvertrag
PDF – WORD Format
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.0
Ergebnisse – 654

FAQ Vermittlungs und Provisionsvertrag

Frage 1: Was ist ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag?
Ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem eine Partei, der Vermittler, gegen eine Provision einen Vertrag für eine andere Partei, den Auftraggeber, vermittelt.
Frage 2: Welche Elemente sind in einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag enthalten?
Ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag enthält in der Regel die folgenden Elemente: die Identität und Anschrift der Parteien, die Beschreibung der zu vermittelnden Dienstleistung oder des Produkts, den Umfang der Vermittlungstätigkeit, die Höhe und den Zeitpunkt der Provisionszahlung sowie die Dauer des Vertragsverhältnisses.
Frage 3: Wie schreibt man einen Vermittlungs- und Provisionsvertrag?
Um einen Vermittlungs- und Provisionsvertrag zu schreiben, sollten Sie die oben genannten Elemente berücksichtigen und klare und verständliche Sprache verwenden. Es ist auch wichtig, alle relevanten rechtlichen Bestimmungen und Haftungsausschlüsse einzubeziehen.
Frage 4: Sind Vermittlungs- und Provisionsverträge gesetzlich geregelt?
Ja, die rechtlichen Grundlagen für Vermittlungs- und Provisionsverträge können je nach Land unterschiedlich sein. In Deutschland werden sie zum Beispiel durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Frage 5: Welche Rechte und Pflichten haben die Parteien eines Vermittlungs- und Provisionsvertrags?
Die Rechte und Pflichten der Parteien können je nach Vertragsvereinbarung variieren. In der Regel muss der Vermittler einen qualifizierten Vermittlungsversuch unternehmen und dem Auftraggeber bei Bedarf alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Provision zu zahlen, wenn der Vertrag erfolgreich vermittelt wurde.
Frage 6: Kann ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag gekündigt werden?
Ja, ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag kann in der Regel von beiden Parteien gekündigt werden. Die genauen Bedingungen und Fristen für eine Kündigung sollten jedoch im Vertrag festgelegt sein.
Frage 7: Wie wird die Provisionshöhe bei einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag festgelegt?
Die Provisionshöhe wird normalerweise zwischen den Parteien vereinbart. Sie kann entweder als fester Betrag oder als Prozentsatz des Gesamtwerts des vermittelten Vertrags festgelegt werden.
Frage 8: Gibt es besondere gesetzliche Bestimmungen zum Verbraucherschutz bei Vermittlungs- und Provisionsverträgen?
Ja, je nach Land können besondere gesetzliche Bestimmungen zum Verbraucherschutz gelten. In Deutschland regelt beispielsweise das Verbraucherrecht den Schutz von Verbrauchern bei Verträgen dieser Art.
Frage 9: Ist es möglich, einen Vermittlungs- und Provisionsvertrag mündlich abzuschließen?
Ja, in einigen Fällen kann ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag mündlich abgeschlossen werden. Es ist jedoch empfehlenswert, den Vertrag schriftlich abzufassen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte und Pflichten beider Parteien klar festzulegen.
Frage 10: Was passiert, wenn einer der Parteien ihre Pflichten nicht erfüllt?
Wenn eine Partei ihre Pflichten aus dem Vermittlungs- und Provisionsvertrag nicht erfüllt, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Je nach Vertragsvereinbarung können Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen oder Kündigung des Vertrags die möglichen Folgen sein.

Bitte beachten Sie, dass diese FAQ nur allgemeine Informationen bieten. Es wird empfohlen, bei konkreten rechtlichen Fragen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu konsultieren.