In Anlehnung an das Berufsbildungsgesetz (BBiG) haben die Vertragsparteien, das Bäckerunternehmen (nachfolgend der Arbeitgeber genannt) und der Auszubildende (nachfolgend der Auszubildende genannt), folgende Vereinbarung über die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk getroffen:
1. Ausbildungsvergütung
Die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem tariflichen Ausbildungsvergütungssystem für das Bäckerhandwerk. Der Auszubildende erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von X Euro brutto.
2. Vergütungserhöhung
Nach Ablauf der ersten 12 Monate der Ausbildung erhält der Auszubildende eine Vergütungserhöhung um X Euro brutto pro Monat. Weitere Erhöhungen erfolgen jeweils zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres gemäß den tariflichen Bestimmungen.
3. Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Der Auszubildende hat Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld in Höhe von X % der jeweils gültigen tariflichen Ausbildungsvergütung. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Monat Juli (Urlaubsgeld) und im Monat Dezember (Weihnachtsgeld).
4. Sonderzahlungen
Zusätzlich zu den regulären Ausbildungsvergütungen hat der Auszubildende Anspruch auf weitere Sonderzahlungen gemäß der tariflichen Regelungen für das Bäckerhandwerk.
5. Auszahlung und Fälligkeit
Die monatliche Ausbildungsvergütung und alle weiteren Zahlungen erfolgen jeweils im Voraus zum Monatsersten auf das vom Auszubildenden anzugebende Konto.
6. Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Auszubildenden die fortlaufende Ausbildungsvergütung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
Das Ausbildungsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ und endet am TT.MM.JJJJ. Eine vorzeitige Kündigung bedarf der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragsparteien.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Diese Vereinbarung ist in zwei Ausfertigungen, jeweils für den Arbeitgeber und den Auszubildenden, zu erstellen und von beiden Parteien unterschrieben.
Frage 1: Wer hat Anspruch auf Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk?
Antwort: Jeder Auszubildende im Bäckerhandwerk hat Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung, sofern er oder sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat.
Frage 2: Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk?
Antwort: Die Höhe der Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk richtet sich nach dem Tarifvertrag und kann je nach Ausbildungsjahr variieren. Es ist empfehlenswert, sich bei der zuständigen Innung oder Gewerkschaft über die aktuellen Vergütungssätze zu informieren.
Frage 3: Wie werden die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk ausgezahlt?
Antwort: Die Ausbildungsvergütungen werden in der Regel monatlich auf das Konto des Auszubildenden überwiesen. Es kann jedoch auch andere Vereinbarungen geben, zum Beispiel Barzahlung oder Auszahlung in Form von Sachleistungen.
Frage 4: Gibt es Sonderregelungen für minderjährige Auszubildende?
Antwort: Ja, minderjährige Auszubildende unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Die Ausbildungsvergütung für minderjährige Auszubildende ist in der Regel niedriger als für volljährige Auszubildende. Es gelten außerdem spezielle Regelungen zum Arbeits- und Jugendschutz.
Frage 5: Können Auszubildende ihre Ausbildungsvergütungen verhandeln?
Antwort: Grundsätzlich sind die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk tariflich festgelegt. Eine individuelle Verhandlung der Vergütung ist in der Regel nicht möglich. Es kann jedoch Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn der Ausbildungsbetrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist.
Frage 6: Wer ist für die Auszahlung der Ausbildungsvergütungen verantwortlich?
Antwort: Der Ausbildungsbetrieb ist verantwortlich für die pünktliche Auszahlung der Ausbildungsvergütungen. Bei Problemen oder Verzögerungen sollte der Auszubildende sich zunächst an seinen Ausbilder oder Ausbildungsleiter wenden. Bei weiteren Schwierigkeiten kann auch die zuständige Innung oder Gewerkschaft um Hilfe gebeten werden.
Frage 7: Wie wirkt sich ein Auslandsaufenthalt auf die Ausbildungsvergütung aus?
Antwort: Bei einem Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung kann es zu besonderen Regelungen in Bezug auf die Ausbildungsvergütung kommen. Es ist wichtig, diese Regelungen vorab mit dem Ausbildungsbetrieb zu besprechen und gegebenenfalls im Ausbildungsvertrag festzuhalten.
Frage 8: In welchem Zeitraum wird die Ausbildungsvergütung normalerweise angepasst?
Antwort: Die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk wird in der Regel jährlich angepasst, meist zum 1. August eines jeden Jahres. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über eventuelle Anpassungen zu informieren und diese gegebenenfalls schriftlich zu vereinbaren.
Frage 9: Welche weiteren Leistungen können neben der Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk gewährt werden?
Antwort: Neben der Ausbildungsvergütung können im Bäckerhandwerk weitere Leistungen gewährt werden, zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkostenzuschüsse oder Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Die genauen Leistungen variieren jedoch je nach Ausbildungsbetrieb und tariflichen Regelungen.
Frage 10: Was ist zu tun, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ordnungsgemäß ausgezahlt wird?
Antwort: Wenn die Ausbildungsvergütung nicht ordnungsgemäß ausgezahlt wird, sollte der Auszubildende zunächst das Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb suchen. Falls keine Lösung gefunden wird, kann die zuständige Innung oder Gewerkschaft um Vermittlung gebeten werden. Im äußersten Fall kann auch rechtlicher Beistand in Anspruch genommen werden.
Das waren die häufig gestellten Fragen zur Vereinbarung der Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk. Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich waren. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.