Öffnen – PartG Partnerschaftsvertrag

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Vorlage: PartG Partnerschaftsvertrag

Stand: [Datum]

Partnerschaftsvertrag

Präambel
Dieser Partnerschaftsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) wird zwischen den unterzeichnenden Partnern geschlossen, um eine Partnerschaftsgesellschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartG) zu gründen. Die Partner erklären ihre Absicht, eine gemeinsame Geschäftstätigkeit zu betreiben und in gemeinsamer Verantwortung zu handeln.
  1. Gründung und Sitz
    1. Die Partnerschaftsgesellschaft (nachfolgend „PartG“ genannt) wird unter dem Namen [Name der PartG] gegründet.
    2. Der Sitz der PartG befindet sich in [Ort, Land].
  2. Partner
    1. Die Partner der PartG sind:
      • [Name und Anschrift des Partners 1]
      • [Name und Anschrift des Partners 2]
      • [Name und Anschrift des Partners 3]
      • [usw.]
    2. Es dürfen nur natürliche Personen Partner der PartG sein.
  3. Geschäftszweck
    1. Die PartG verfolgt den Zweck [beschreiben Sie den Geschäftszweck der PartG ausführlich].
    2. Die PartG darf alle Handlungen vornehmen, die zur Erreichung des Geschäftszwecks erforderlich oder nützlich sind.
  4. Haftung
    1. Die Partner haften für die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen der PartG als Gesamtschuldner und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.
    2. Die Haftung der Partner untereinander ist auf ihren a) Kapitalanteil und b) den Gewinnanteil des laufenden Geschäftsjahres begrenzt.
  5. Verwaltung und Vertretung
    1. Die Partner sind gemeinsam zur Geschäftsführung und Vertretung der PartG berechtigt und verpflichtet.
    2. Die Partner können einen Geschäftsführer ernennen, der die laufenden Geschäfte der PartG führt.
    3. Die Vertretungsbefugnis kann jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden.
  6. Ausscheiden von Partnern
    1. Ein Partner kann aus der PartG ausscheiden, wenn er dies schriftlich gegenüber den anderen Partnern erklärt und eine Kündigungsfrist von [Anzahl der Tage/Wochen/Monate] einhält.
    2. Im Falle des Ausscheidens eines Partners haben die verbleibenden Partner ein Vorkaufsrecht auf seinen Geschäftsanteil.
  7. Beendigung der PartG
    1. Die PartG kann durch einstimmigen Beschluss der Partner oder durch andere gesetzlich vorgesehene Gründe aufgelöst werden.
    2. Bei Beendigung der PartG wird das Vermögen der PartG nach Abwicklung der Geschäfte und Begleichung aller Verbindlichkeiten unter den verbleibenden Partnern im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile aufgeteilt.

Dieser Vertrag wird in x-facher Ausfertigung unterzeichnet. Jeder Partner erhält eine Ausfertigung.

Ort, Datum:

[Unterschrift Partner 1] [Unterschrift Partner 2] [Unterschrift Partner 3] [usw.]

 

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PartG Partnerschaftsvertrag
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FAQ: PartG Partnerschaftsvertrag

Frage 1: Was ist ein PartG Partnerschaftsvertrag?

Ein PartG Partnerschaftsvertrag ist ein Vertrag, der von einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) abgeschlossen wird. Eine PartG ist eine besondere Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der sich mehrere natürliche Personen zur gemeinschaftlichen Ausübung eines freiberuflichen Berufs zusammenschließen.

Frage 2: Welche Elemente sollten in einem PartG Partnerschaftsvertrag enthalten sein?

Ein PartG Partnerschaftsvertrag sollte unter anderem Angaben zu den Partnern, dem Unternehmensgegenstand, dem Sitz der Partnerschaft, den Einlagen der Partner, den Regelungen zur Gewinnverteilung, den Entscheidungsprozessen, den Haftungsregelungen und den Regelungen zur Beendigung der Partnerschaft enthalten.

Frage 3: Wie schreibt man einen PartG Partnerschaftsvertrag?

Beim Schreiben eines PartG Partnerschaftsvertrags ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der PartG berücksichtigen und den Vertrag entsprechend gestalten.

Frage 4: Wer kann Partner einer PartG werden?

Partner einer PartG können natürliche Personen sein, die zur Ausübung eines freiberuflichen Berufs befugt sind. Dies können beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten sein.

Frage 5: Wie erfolgt die Gewinnverteilung in einer PartG?

Die Gewinnverteilung in einer PartG erfolgt in der Regel nach den im Partnerschaftsvertrag festgelegten Anteilen. Dabei kann auch vereinbart werden, dass bestimmte Partner eine höhere Gewinnbeteiligung erhalten als andere.

Frage 6: Welche Haftungsregelungen gelten in einer PartG?

In einer PartG haften die Partner grundsätzlich für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Es kann jedoch im Partnerschaftsvertrag vereinbart werden, dass die Haftung einzelner Partner beschränkt ist.

Frage 7: Wie endet eine PartG Partnerschaft?

Eine PartG Partnerschaft kann durch Kündigung, Tod oder Ausschluss eines Partners, durch Aufhebungsvertrag oder durch Eintritt eines auflösenden Ereignisses, wie beispielsweise Insolvenz, beendet werden.

Frage 8: Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Beendigung der PartG Partnerschaft?

Bei Beendigung der PartG Partnerschaft sind die Partner verpflichtet, die laufenden Geschäfte zu erledigen und die Verbindlichkeiten der Partnerschaft abzuwickeln. Zudem können Regelungen zur weiteren Verwendung des Firmennamens und des Kundenstamms getroffen werden.

Frage 9: Kann eine PartG Partnerschaft aufgelöst werden?

Ja, eine PartG Partnerschaft kann auch durch Auflösung beendet werden. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine entsprechende Entscheidung aller Partner oder das Vorliegen eines auflösenden Ereignisses.

Frage 10: Welche steuerlichen Vorteile hat eine PartG Partnerschaft?

Eine PartG Partnerschaft kann steuerliche Vorteile mit sich bringen, da die Gewinne der Partnerschaft bei den einzelnen Partnern als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gelten und daher günstiger besteuert werden können als bei einer Kapitalgesellschaft.

Insgesamt bietet der PartG Partnerschaftsvertrag den Partnern einer Partnerschaftsgesellschaft eine rechtssichere Grundlage für ihre Zusammenarbeit und regelt wichtige Bereiche wie die Gewinnverteilung, die Haftung und die Beendigung der Partnerschaft.