Öffnen – Vermittlungs und Provisionsvertrag Hotelgewerbe

Muster und Vorlage für Vermittlungs und Provisionsvertrag Hotelgewerbe zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Vermittlungs- und Provisionsvertrag Hotelgewerbe

1. Vertragsparteien

1.1 Auftraggeber:

Name: [Name des Auftraggebers]

Adresse: [Adresse des Auftraggebers]

Telefon: [Telefonnummer des Auftraggebers]

1.2 Vermittler:

Name: [Name des Vermittlers]

Adresse: [Adresse des Vermittlers]

Telefon: [Telefonnummer des Vermittlers]

2. Gegenstand des Vertrages

2.1 Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler damit, Vermittlungsleistungen im Bereich des Hotelgewerbes zu erbringen.

2.2 Der Vermittler verpflichtet sich, seine besten Bemühungen einzusetzen, um für den Auftraggeber geeignete Hotels zu finden und Vermittlungen zwischen dem Auftraggeber und potenziellen Hotelbetreibern herzustellen.

2.3 Die Vermittlungsleistungen des Vermittlers umfassen insbesondere die Recherche nach geeigneten Hotels, die Zusammenstellung von Informationen zu den Hotels und die Organisation von Treffen zwischen dem Auftraggeber und potenziellen Hotelbetreibern.

3. Vergütung und Provisionszahlungen

3.1 Der Vermittler hat Anspruch auf eine vereinbarte Vergütung für seine Vermittlungsleistungen. Die Höhe der Vergütung wird in einem separaten Vereinbarungsdokument festgelegt.

3.2 Zusätzlich zur Vergütung hat der Vermittler Anspruch auf eine Provision, wenn durch seine Vermittlung ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem Hotelbetreiber zustande kommt. Die Höhe der Provision wird ebenfalls in einem separat zu vereinbarenden Provisionsplan festgelegt.

3.3 Die Vergütung und die Provision sind jeweils zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu zahlen.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag tritt am [Datumsangabe] in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht ordentlich oder außerordentlich gekündigt wird.

4.2 Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von [Frist] möglich.

4.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.

5. Vertraulichkeit

5.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden.

5.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

6. Salvatorische Klausel

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

6.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommen.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

7.1 Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Auftraggebers zuständig.

7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: [Datum des Vertragsabschlusses]

_____________________________

Unterschrift Auftraggeber

_____________________________

Unterschrift Vermittler

 

Vorlage und Muster für Vermittlungs und Provisionsvertrag Hotelgewerbe zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format



Vermittlungs und Provisionsvertrag Hotelgewerbe
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FAQ Vermittlungs und Provisionsvertrag Hotelgewerbe

1. Was ist ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe?

Ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe ist ein Vertrag zwischen einem Hotelbetreiber und einem Vermittler, der die Vermittlung von Hotelreservierungen zum Gegenstand hat. Der Vermittler erhält dafür eine Provision vom Hotelbetreiber.

2. Welche Elemente sollte ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe enthalten?

Ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe sollte unter anderem die Identität der Vertragsparteien, den Zweck und Umfang der Vermittlungstätigkeit, die Höhe der Provision, die Laufzeit des Vertrages und die Kündigungsbedingungen regeln.

3. Wie wird die Höhe der Provision in einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe festgelegt?

Die Höhe der Provision in einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe wird in der Regel als Prozentsatz des Übernachtungspreises oder als fester Betrag pro vermittelter Buchung festgelegt. Die genaue Höhe der Provision ist Verhandlungssache und kann von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein.

4. Kann ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe befristet werden?

Ja, ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe kann befristet werden. Die Vertragsparteien können eine feste Laufzeit vereinbaren, nach deren Ablauf der Vertrag automatisch endet. Es ist auch möglich, den Vertrag für einen bestimmten Zeitraum zu kündigen.

5. Kann ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe gekündigt werden?

Ja, ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe kann gekündigt werden. Die Kündigungsbedingungen sollten im Vertrag festgelegt sein. In der Regel wird eine Kündigungsfrist vereinbart, innerhalb derer eine Kündigung möglich ist.

6. Welche Verpflichtungen hat der Vermittler in einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe?

Der Vermittler hat in einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe die Verpflichtung, die Reservierungen ordnungsgemäß zu vermitteln und dem Hotelbetreiber sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Vermittler muss außerdem sicherstellen, dass er über die notwendigen Lizenzen und Genehmigungen verfügt.

7. Welche Verpflichtungen hat der Hotelbetreiber in einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe?

Der Hotelbetreiber hat in einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe die Verpflichtung, dem Vermittler angemessene Provisionen zu zahlen und ihm alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Hotelbetreiber muss außerdem sicherstellen, dass er über ausreichend freie Zimmerkapazitäten verfügt.

8. Gibt es besondere rechtliche Bestimmungen, die bei einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe zu beachten sind?

Ja, bei einem Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe sollten sowohl die allgemeinen vertragsrechtlichen Bestimmungen als auch die spezifischen gesetzlichen Regelungen für das Hotelgewerbe beachtet werden. Hierzu gehören beispielsweise das Verbraucherschutzgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

9. Ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt bei der Erstellung eines Vermittlungs- und Provisionsvertrages im Hotelgewerbe hinzuzuziehen?

Ja, es ist sinnvoll, einen Rechtsanwalt bei der Erstellung eines Vermittlungs- und Provisionsvertrages im Hotelgewerbe hinzuzuziehen. Ein Rechtsanwalt kann sicherstellen, dass der Vertrag den rechtlichen Anforderungen entspricht und die Interessen beider Vertragsparteien angemessen berücksichtigt.

10. Was passiert, wenn ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe nicht eingehalten wird?

Wenn ein Vermittlungs- und Provisionsvertrag im Hotelgewerbe nicht eingehalten wird, können rechtliche Konsequenzen drohen. Je nach Vertragsverletzung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden oder es kann zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages kommen. Eine genaue Bewertung des Einzelfalls sollte durch einen Rechtsanwalt erfolgen.